Der Energieausweis
Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen oder Häusern nur wenig über deren Energiebedarf.
Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Hier soll der Energieausweis Abhilfe schaffen.
Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist seit 2006 in nationales Recht umgesetzt worden. Seit dem wurden alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen.
Er soll Verbraucher objektiv informieren, Einsparpotenziale aufzeigen und es ermöglichen, den Energiebedarf von Wohnungen oder Häusern bundesweit zu vergleichen.
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Hier schlummert ein immenses Energieeinsparpotential.
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